Karte vergleicht Bahn, Flug, Mietwagen und Carsharing für Dienstreisen
Bild: Dienstreisefibel

Mobilität

Bahn, Flug, Mietwagen und Carsharing für Dienstreisen vergleichen

So wählen Sie Bahn, Flug, Mietwagen oder Carsharing für Dienstreisen wirtschaftlich aus und rechnen Fahrtkosten, Pauschalen und Belege korrekt ab.

Wer für eine Dienstreise das Verkehrsmittel festlegt, entscheidet in der Regel zuerst nach Termin und Ziel. Erst danach kommt der Preis. Diese Reihenfolge ist sinnvoll, denn ein gesparter Fahrschein nützt wenig, wenn der Außentermin verschoben werden muss. Die eigentliche Vergleichsarbeit beginnt daher mit dem Zweck der Reise und endet mit einer vollständigen Abrechnung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arbeitswege, Geschäftsreisen und der Fuhrpark gehören zu den Handlungsfeldern des betrieblichen Mobilitätsmanagements.
  • Für die Abrechnung zählen vier Kostenarten: Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Reisenebenkosten.
  • Pauschale Kilometersätze von 0,30 Euro und 0,20 Euro sind ein Vereinfachungsweg, kein Muss.
  • Belege müssen die einzelnen Einträge der Abrechnung stützen.

Regeln Sie die Verkehrsmittelwahl betrieblich, nicht spontan

Mobilitätsmanagement beeinflusst die Verkehrsnachfrage im Personenverkehr. Ziel ist ein umwelt- und sozialverträglicherer, effizienterer Verkehr. Die Maßnahmen kommen aus Information, Kommunikation, Motivation, Koordination, Serviceangeboten und Infrastruktureinrichtungen.

Für Unternehmen sind die täglichen Arbeitswege, Geschäfts- und Dienstreisen sowie das Flottenmanagement des Fuhrparks die zentralen Felder. Auch Gäste- und Kundenverkehre lassen sich einbeziehen. Wichtig ist der Zusammenhang: Wer Mobilität nur spontan pro Reise bucht, verliert Vergleichbarkeit. Wer eine Richtlinie hat, kann jede Reise an derselben Messlatte prüfen.

Verkehrsvermeidung gehört ausdrücklich dazu. Dazu zählen mobiles Arbeiten sowie Telefon- und Videokonferenzen. Prüfen Sie also zuerst, ob die Reise überhaupt nötig ist. Diese Frage spart mehr Aufwand als jeder Tarifvergleich.

Carsharing und Bike-Sharing nennt das Umweltbundesamt als alternative Mobilitätsangebote neben einem leistungsfähigen ÖPNV. Ob Carsharing im Einzelfall günstiger ist als Bahn oder Mietwagen, lässt sich mit dieser Quelle nicht belegen. Dafür fehlen Anbietertarife und Buchungsbedingungen. Die Entscheidung bleibt eine Rechnung mit den Preisen, die Sie tatsächlich angeboten bekommen.

Fahrtkosten, Pauschalen und Nachweise richtig trennen

Reisekosten entstehen laut IHK Darmstadt so gut wie ausschließlich durch eine beruflich veranlasste Tätigkeit außerhalb von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Zu ihnen zählen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten. Das ist der Rahmen, in den jedes Verkehrsmittel passt.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der entrichtete Fahrpreis einschließlich etwaiger Zuschläge anzusetzen. Das betrifft die Bahn ebenso wie Bus und Flugzeug. Entscheidend ist der gezahlte Betrag, nicht ein Listenpreis aus der Buchungsmaske.

Beim eigenen Fahrzeug können Sie entweder die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder pauschale Kilometersätze ansetzen. Üblich sind 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer für einen Kraftwagen und 0,20 Euro für alle anderen motorbetriebenen Fahrzeuge. Das ist ein Wahlrecht, kein Automatismus.

Diese Sätze sind keine Vollkostenobergrenze. Der ADAC weist darauf hin, dass beim Autokauf neben Anschaffungspreis und Verbrauch weitere Kosten anfallen. Wer den eigenen Wagen ansetzt, sollte deshalb vorher prüfen, welcher Betrag die tatsächlichen Kosten besser abbildet. Wie der ADAC Autokostenrechner zeigt, lassen sich dafür detaillierte Modellwerte heranziehen.

Inlandspauschalen und Kürzungen

Beim Verpflegungsmehraufwand im Inland gilt nach IHK-Angaben: 14 Euro pro An- und Abreisetag, 14 Euro pro Kalendertag mit mehr als acht Stunden Abwesenheit und 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit. Ohne Übernachtungsnachweis sind 20 Euro pro Übernachtung pauschal steuerfrei erstattbar.

Wird eine Mahlzeit gestellt, kürzt das die Pauschale. Im Inland sind das 5,60 Euro für ein Frühstück und jeweils 11,20 Euro für Mittag- oder Abendessen. Die Kürzung erfolgt tagesbezogen und höchstens bis auf null Euro. Sie greift unabhängig davon, ob Sie die Mahlzeit tatsächlich essen.

Reisenebenkosten und Belegführung: der unterschätzte Teil

Reisenebenkosten sind bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen erstattbar. Der Arbeitgeber muss die Unterlagen als Beleg zum Lohnkonto aufbewahren. Dazu gehören Gepäckbeförderung und -aufbewahrung, beruflich veranlasste Ferngespräche und Schriftverkehr sowie Straßenbenutzung und Parkplatz.

Auch Schadensersatzleistungen nach Verkehrsunfällen auf Dienstreisen und bestimmte Unfallversicherungen zählen dazu. Diese Positionen sind oft klein. In der Summe vieler Reisen werden sie dennoch relevant.

Für die Form der Abrechnung gibt es laut Lexware keine besondere gesetzliche Vorgabe. Der Anbieter nennt als Pflichtangaben Name, Dauer, Anlass und Ziel der Geschäftsreise. Einträge müssen durch Belege und Quittungen nachweisbar sein. Prüfen Sie also die Belegkette, nicht die Optik des Formulars.

Eine Vorlage wie die Lexware Reisekostenabrechnung strukturiert diese Angaben. Das ist eine Anbieterbeschreibung, kein unabhängiger Test. Wer die Positionen vollständig erfasst, kann sie auch mit einer Tabelle abbilden.

Eigenes Fahrzeug: rechnen oder pauschalisieren

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Eine Dienstreise umfasst 420 gefahrene Kilometer. Beim Pauschalsatz von 0,30 Euro ergeben sich 126,00 Euro. Angenommen, die nachgewiesenen Gesamtkosten des Wagens liegen bei 0,47 Euro pro Kilometer, dann ergibt die Rechnung 197,40 Euro.

Die Differenz von 71,40 Euro entsteht allein aus dem Ansatz. Solche Beispielwerte sind keine Marktdaten. Für Ihre Reise müssen Sie die eigenen Kosten oder die Belege heranziehen.

Vier Reisearten und ihre typischen Kostenblöcke

Die folgende Tabelle ordnet vier typisierte Dienstreisen den relevanten Posten zu. Sie ist eine Arbeitshilfe, kein Tarifvergleich.

Reiseart Fahrzeugwahl Typische Kostenblöcke
Tagestrip in der Stadt Bahn, ÖPNV, Taxi Fahrpreis mit Zuschlägen, Verpflegung bei über acht Stunden, Parken und Maut nur bei eigenem Pkw zum Bahnhof oder Ziel
Mehrtägige Inlandsreise Bahn oder Pkw Fahrtkosten, Übernachtung mit Nachweis oder 20-Euro-Pauschale, Verpflegung, Reisenebenkosten
Auslandsreise Flug und Transfer Auslandstagegeld mit 80 oder 120 Prozent, Übernachtung, Gepäck und Parken
Lokale Terminkette Carsharing oder Mietwagen Tatsächlich entstandene Kosten mit Belegen, Parken, Maut, Tankbelege

Für die lokale Terminkette gilt eine Besonderheit: Für die Abrechnung zählt der tatsächlich entstandene, belegte Betrag. Bahn und Flug erzeugen dagegen einen Fahrpreis, der als Fahrtkosten in voller Höhe des entrichteten Betrags anzusetzen ist.

Prüfen Sie vor der Buchung drei Punkte: Ist die Reise vermeidbar? Welche Kostenart entsteht? Welcher Nachweis liegt am Ende vor? Diese Reihenfolge hält die Abrechnung sauber. Wer am betriebliches Mobilitätsmanagement ansetzt, kann zudem Regeln für alle Beschäftigten einheitlich festlegen.

Praktische Faustregel, keine Rechtsregel: Bei kurzen Strecken mit dichtem Terminplan spielt die Fahrzeit die entscheidende Rolle. Bei mehrtägigen Reisen mit vollem Programm dominiert die Übernachtung. Beides lässt sich in einer Richtlinie vorab klären.

Häufige Fragen

Wann wird die Verpflegungspauschale gekürzt?

Immer, wenn eine übliche Mahlzeit bereitgestellt wird. Im Inland sind das 5,60 Euro für ein Frühstück und jeweils 11,20 Euro für Mittag- oder Abendessen. Die Kürzung gilt tagesbezogen und höchstens bis auf null Euro.

Wie setze ich einen Mietwagen richtig an?

Als Fahrtkosten in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Die Quelle der IHK Darmstadt beschreibt pauschale Kilometersätze nur für das eigene Fahrzeug des Arbeitnehmers; für Mietwagen sind die tatsächlichen Kosten mit Rechnung und Quittung anzusetzen. Eine allgemeine Wirtschaftlichkeitsaussage zugunsten eines Anbieters lässt sich daraus nicht ableiten, da keine Tarifdaten vorliegen.

Welche Angaben gehören in die Abrechnung?

Nach Anbieterangaben von Lexware sind Name, Dauer, Anlass und Ziel der Reise zu erfassen. Zusätzlich müssen Belege die einzelnen Positionen stützen. Eine eigene Vorlage kann das leisten, wenn sie diese Punkte vollständig abbildet.

In diesem Leitfaden

  1. Welche Kosten entstehen bei einer Auslandsdienstreise mit dem Flugzeug?Auslandsdienstreise mit dem Flugzeug abrechnen: Flugpreis, Auslandstagegeld, Kürzungen bei Mahlzeiten, Übernachtung und Reisenebenkosten im Überblick.
  2. Mietwagen auf Dienstreisen mit Belegen richtig abrechnenMietwagen auf Dienstreisen abrechnen: Ein Kostenbeispiel zeigt, wie Sie Miete, Kraftstoff, Parken und Maut zuordnen und doppelte Erstattungen vermeiden.
  3. Carsharing für dienstliche Fahrten nutzen und korrekt belegenCarsharing dienstlich abrechnen: Ein Beispiel mit drei Buchungen zeigt, wie Belege, Privatfahrten und Gutschriften getrennt und Zahlungen abgeglichen werden.

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